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Kostenlose Strafregisterbescheinigung bei Bestätigung als Freiwilligenorganisation

22.07.2024
Freiwillig in OÖ
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Neue Serviceleistung: Bestätigungen für Freiwilligenorganisationen

Die Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement freiwillig-engagiert.at stellt ab sofort Bestätigungen für Freiwilligenorganisationen (gem. § 3 Abs. 1 sowie § 2 Absatz 2 Freiwilligengesetz) aus. Der Nachweis ist etwa nötig, wenn Freiwillige einen kostenlosen Strafregisterauszug beantragen möchten.

Wie beantrage ich die Bestätigung für meine Freiwilligenorganisation?

Wie geht es dann mit meinem Antrag weiter?

  • Von Antragsstellung bis zur Bestätigung dauert es zwei bis sechs Wochen.
  • Nach einer Vorprüfung übermittelt die Servicestelle die Anträge am Anfang jeden Monats an die zuständige Stelle im Sozialministerium.
  • Im Anschluss an eine juristische Prüfung, versendet die Servicestelle die Bestätigungen per E-Mail.

Wozu nützt die Bestätigung?

Freiwilligenorganisationen brauchen diese Bestätigung, damit ihre Freiwilligen die Strafregisterbescheinigung kostenlos erhalten. Welche Unterlagen die Freiwilligen dafür benötigen, hat die Servicestelle in einem praktischen Info-Sheet zusammengefasst.

Mit der Bestätigung erfüllt die Freiwilligenorganisation auch die Grundvoraussetzung, um Fördermittel aus dem Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement gemäß § 4a Freiwilligengesetz (FreiwG) anzusuchen. Es besteht jedoch dadurch kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Alle Infos zum Anerkennungsfonds findest du im Freiwilligenweb.

Wissen: Strafregisterbescheinigung für Freiwillige

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